Aktuell findet eine Abmahnwelle bezüglich der unautorisierten Verbindung zu externen Servern auf Webseiten statt.

Gemäß LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20, sind unter anderem „Google Fonts“, die ohne Einwilligung des Besuchers dynamisch eingebunden werden und eine nicht autorisierte Verbindung zu den Google-Servern aufbauen, datenschutzwidrig.

Die Überprüfung und Sicherstellung einer DSGVO konformen Website ist Aufgabe des Webseitenbetreibers. Wir raten Ihnen daher, in Erfahrung zu bringen, ob Ihre Webseite eine Verbindung zu externen Servern aufbaut. Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir Ihnen dringend zu handeln, um einer Abmahnung zuvorzukommen. Die Kosten liegen schnell im dreistelligen Bereich.

Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Thema!

Disclaimer: Dies stellt keine Rechtsberatung dar.